Presseerklärung Bündnis Kirche und Homosexualität

Zur Synodalentscheidung gegen eine öffentliche Segenshandlung für gleichgeschlechtliche Paare

Das Bündnis Kirche und Homosexualität (BKH) hat die Entscheidung der Landessynode, keine öffentliche Segenshandlung für gleichgeschlechtliche Paare zu ermöglichen, mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen.

Die Presseerklärung als pdf

 

Nachdem bei diesem Thema im Vorfeld nur hinter verschlossenen Türen getagt wurde, haben die öffentliche Synodaldebatte und die Abstimmung jetzt aber auch Klarheit gebracht: Die Gesprächskreise Offene Kirche, Evangelium und Kirche sowie Kirche für morgen sprachen sich einheitlich für die Kompromisslösung aus. Durch die äußerst knappe
Verfehlung der erforderlichen Zweidrittelmehrheit bei der Abstimmung in der Synode hat sich gezeigt, dass die Strategie des Entgegenkommens, vor allem gegenüber den Synodalen der Lebendigen Gemeinde, nicht hilfreich war: Die Mehrheit der Synodalen aus der  Lebendigen Gemeinde begründete ihre Ablehnung einer öffentlichen Segenshandlung mit dem Schutz der eigenen Gewissensentscheidung, verweigerte aber diesen für sich selbst in Anspruch genommenen Gewissensschutz im Gegenzug den Befürwortern. Als BKH teilen wir das Unbehagen vieler Synodaler, die sich nur unter Zurückstellung von Bedenken für den Kompromissvorschlag ausgesprochen haben; die Bedenken richten sich dagegen dass die Segnung in dem zur Abstimmung gestellten Kompromiss lediglich als Ausnahmeregelung gelten sollte, für deren Annahme zudem eine Dreiviertelmehrheit in den jeweiligen Kirchengemeinderatsgremien erforderlich gewesen wäre. Das Bündnis Kirche und Homosexualität ruft  in dieser Situation die  Kirchengemeinden der Landeskirche auf, sich der Initiative  Regenbogen anzuschließen und damit deutlich zu machen, dass  Schwule und  Lesben in ihrer Gemeinde willkommen sind, dass sie offen sind für die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare und für Pfarrerinnen und Pfarrer, die mit ihrer Partnerin/ihrem Partner im Pfarrhaus  leben  wollen.  So kann gegenüber Kirchenleitung und Synode sichtbar werden, dass eine große Mehrheit auch in  unserer Landeskirche die Gleichstellung von lesbischen und schwulen Gemeindegliedern und Pfarrer/innen für überfällig hält.

Für  das Bündnis  Kirche und Homosexualität (BKH):

Heidi Fritz
Schlossstraße 25/1
71229 Leonberg


Das Bündnis Kirche und Homosexualität (BKH) ist ein im Jahr 2003 gegründetes Netzwerk aus ca. 30 selbstständigen Einrichtungen, Gruppen und Einzelpersonen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Die Mitglieder kommen aus unterschiedlichen Bereichen und Institutionen der Landeskirche; darunter sind u.a. der Konvent lesbischer Pfarrerinnen und schwuler Pfarrer (LSK), die Vereinigung unständiger Pfarrerinnen und Pfarrer, Vikarinnen und Vikare in Württemberg (VuV), Lesben und Kirche (LUK), Evangelische Frauen in Württemberg (EFW), der Arbeitskreis des Seminars für Seelsorge-Fortbildung (KSA), der Konvent der Krankenhaus- und Kurseelsorgerinnen und –seelsorger in Württemberg, die Evangelische Akademie Bad Boll, der Konvent Evangelische Gefängnisseelsorge Württemberg und die
Selbsthilfegruppe für Eltern homosexueller Kinder. Selbstverständlich können auch Kirchengemeinden dem Bündnis beitreten.