26.11.11

Reaktion des lesbisch-schwulen Konventes auf die Stellungnahme der Württembergischen Landessynode zum Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare im Pfarrhaus.

 

 

"Wir sind empört, dass am Mittwoch in der Landessynode abschließende Voten zum Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Paaren im Pfarrhaus abgegeben wurden, ohne dass vorher ein Gespräch zwischen der Synode und unserem Konvent der lesbischen Pfarrerinnen und schwulen Pfarrer stattgefunden hat.

Wortlaut der Pressemitteilung vom 25.11.2011

 

Wir haben kein Verständnis für den offenkundigen Wunsch, diese Debatte so rasch wie möglich zu beenden - von "Schlussstrich" war dann auch teilweise in der aktuellen Berichterstattung die Rede gewesen.
Diesen kann es aber nicht geben in einer Frage, die Menschen existentiell berührt.
Da die Voten der verschiedenen Gesprächskreise darauf zielen, die bisherige Regelung beizubehalten, bleiben die Forderungen des LSK vom 22. November (siehe noch einmal die untenstehende Presseerklärung) nach wie vor aktuell."                                                                                              

 

 

22. November 2011

Pressemitteilung: Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare im Pfarrhaus ermöglichen!
Als Pfarrerinnen und Pfarrer des Lesbisch-Schwulen Konvents (LSK) melden wir uns in der Debatte um das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare im Pfarrhaus mit fünf Forderungen an Kirchenleitung und Synode der Ev. Landeskirche Württemberg zu Wort. Die bisherige Regelung, wonach ein „Zusammenleben im Pfarrhaus im Grundsatz nicht möglich ist“, halten wir für unbefriedigend und diskriminierend. Wir wollen nicht als Ausnahmefall behandelt werden. Deshalb unsere dringende Bitte:

-       Entwickeln Sie diebisherige Praxis des „begrenzt offenen Verfahrens“ bei der Besetzung von Gemeindepfarrstellen mit lesbischen Pfarrerinnen bzw. schwulen Pfarrern zu einem transparenten Verfahren weiter, das auch in der Öffentlichkeit überzeugend vertreten werden kann!  Unser Ziel ist, dass wir uns wie alle Kolleginnen und Kollegen offen auf eine Gemeindepfarrstelle bewerben können und dass die Entscheidung dem jeweiligen Besetzungsgremium überlassen wird.

-       Ermöglichen Sie bei Zustimmung aller Beteiligten das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare im Pfarrhaus! In der Mehrzahl der Landeskirchen in der EKD ist dies längst möglich – durch die Entscheidungen der letzten zwölf Monate auch in den beiden anderen südlichen Landeskirchen Bayern und Baden.

-       Fördern Sie den Dialog mit Menschen anderer theologischer Überzeugungen! Auf Einladung der Kirchenleitung zusammen zu kommen, das eigene Bibelverständnis in Worte zu fassen und das anderer zu hören, sich der Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu vergewissern und offene Fragen benennen zu können, könnte auch in unserer Landeskirche Gemeinschaft in Verschiedenheit stärken.

-       Setzen Sie sich für die Wahrung des Respekts vor Anderslebenden ein! Zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Kirche gegenüber seinen Mitarbeiter/innen gehört auch der Schutz vor Verunglimpfung – auch der lesbischen Pfarrerinnen und schwulen Pfarrer. Wir sind bereit für einen offenen Dialog bei gegenseitigem respektvollem Zuhören trotz unterschiedlicher Standpunkte.

-       Führen Sie vor einer Entscheidung Gespräche mit uns als den von der Entscheidung direkt betroffenen Pfarrerinnen und Pfarrern! In der Vergangenheit hat die Evangelische Landeskirche in Württemberg gute Erfahrungen damit gemacht, dass vor Entscheidungen und der Verabschiedung von  Stellungnahmen Gespräche mit Betroffenen stattfanden – das zeigt etwa der Prozess zur Erarbeitung der „Gesichtspunkte im Blick auf die Situation homosexueller kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, (1995-2000). Jetzt werden in der Frage des Zusammenlebens im Pfarrhaus die Gespräche in der Synode über uns und ohne uns geführt. Dies halten wir einer Kirche nicht für angemessen.

 

Der LSK wurde 1997 gegründet; in ihm arbeiten rund 20 Kolleginnen und Kollegen mit; die tatsächliche Zahl lesbischer Pfarrerinnen und schwuler Pfarrer in der Evang. Landeskirche in Württemberg ist nicht bekannt, jedoch um ein Vielfaches größer.