Pressemitteilung zum Thema Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren in einem evangelischen Gottesdienst in Württemberg

Bündnis Kirche und Homosexualität (BKH) 11.3.2019

Pressemitteilung als pdf

BKH am 11.3.2019

In dem vom Oberkirchenrat vorgelegten Gesetzentwurf zum Thema Trauung / Segnung von homosexuellen Paaren sehen wir den Versuch, gleichgeschlechtlichen Paaren eine Segnung im Rahmen eines öffentlichen Gottesdienstes zu ermöglichen. Trotzdem erscheint uns dieser Versuch missglückt und deshalb in der vorliegenden Form nicht annehmbar zu sein.

Denn sowohl inhaltlich als auch verfahrenstechnisch wird hier das Signal gegeben, dass es sich hier um eine von der „Norm“ abweichende Form der Segnung/Trauung handelt:
- Die theologische Begründung trifft nicht den Punkt: Die zitierten Bibelstellen beziehen sich gerade nicht auf „gleichgeschlechtliche Liebe“ (Artikel 1), sondern auf sexuelle Akte zwischen Personen des gleichen Geschlechts.
- Statt den Zugang zu erleichtern und einladend zu gestalten, erschwert der Entwurf diesen Zugang, indem er für alle Beteiligten einen Parcours von Hindernissen aufbaut. Dies ist für die gleichgeschlechtlichen Paare, die eine Segnung / Trauung in einem öffentlichen Gottesdienst wünschen, nicht nur schmerzlich, sondern diskriminierend und damit entwürdigend.

Wir fordern eine grundsätzliche Öffnung – mit der Ausnahme, dass es Pfarrer/innen möglich ist, aus Gewissensgründen die Durchführung einer solchen Segnung abzulehnen. Damit ist dem Gewissensschutz aller Pfarrer/innen ebenso Rechnung getragen wie der Würde der gleichgeschlechtlichen Paare, die um einen Segnungsgottesdienst bitten.
Denn die Gleichstellung bzw. die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare ist keine „Maximal-Forderung“, der man sich mit allerlei gutgemeinten Kompromissen nähern könnte. Sie muss zu einer einheitlichen Trau-Agende und Amtshandlung führen.

Mit Bedauern weisen wir darauf hin, dass im Beratungsprozess der Landessynode die Kompetenz der im Bündnis vertretenen Gruppen nicht genutzt wurde. Weder ihre Erfahrungen im Kontakt mit lesbischen und schwulen Gemeindegliedern und ihren Angehörigen wie auch in der Beratung von Kirchengemeinden, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen möchten, noch die der vom Bischof berufenen Prälaturbeauftragten wurden mit einbezogen.

Für das Bündnis Kirche und Homosexualität (BKH)
Ansprechpartnerin: Dipl.Päd. Heidi Fritz, Leonberg, E-Mail: heidi.fritz-leo@t-online.de
11. März 2019


Das Bündnis Kirche und Homosexualität (BKH) ist ein im Jahr 2003 gegründetes Netzwerk aus ca. 30 selbstständigen Einrichtungen, Gruppen und Einzelpersonen in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Die Mitglieder kommen aus unterschiedlichen Bereichen und Institutionen der Landeskirche.
Darunter sind beteiligt u.a. der Evang. Pfarrverein in Württemberg e.V., die Pfarrervertretung der Evang. Landeskirche in Württemberg, das Evang.Pfarrseminar, der Konvent lesbischer Pfarrerinnen und schwuler Pfarrer (LSK), die Vereinigung unständiger Pfarrerinnen und Pfarrer, Vikarinnen und Vikare in Württemberg (VuV), Lesben und Kirche (LUK), Evangelische Frauen in Württemberg (EFW), der Arbeitskreis des Seminars für Seelsorge-Fortbildung (KSA), der Konvent der Krankenhaus- und Kurseelsorgerinnen und –seelsorger in Württemberg, die Evangelische Akademie Bad Boll, der Konvent Evangelische Gefängnisseelsorge Württemberg und die Selbsthilfegruppe für Eltern homosexueller Kinder.